Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um die Strompreisbremse, Gaspreisbremse und Wärmepreisbremse, sowie der Dezember-Soforthilfe

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Krise auf den Energiemärkten 

(Stand vom 13.02.2022, 10:30 Uhr)

 

Die Situation auf dem Energiemarkt ist weiterhin herausfordernd, doch im Vergleich zum vergangenen Jahr hat sich die Lage etwas entspannt. Vor dem Hintergrund der Energieeinsparbemühungen in sämtlichen Sparten und dank eines bisher milden Winters wird eine Energiemangellage in der aktuellen Heizperiode bisweilen als unwahrscheinlich eingeschätzt. Zwar befinden sich die Energiepreise weiterhin auf einem drei- bis vierfachen Niveau im Vergleich zu 2021, jedoch gibt es erste finanzielle Entlastungen für Privathaushalte und Unternehmen. Ab März werden dann die Preisbremsen greifen und Kund*innen profitieren für ein festgelegtes Entlastungskontingent von gedeckelten Preisen.

 

Preisentwicklung und Bezahlbarkeit von Energie

 

Trotz Energiepreisbremsen herrscht bei Kund*innen eine große Unsicherheit zum Thema Bezahlbarkeit von Energie. Als Ihr lokaler Energieversorger in Dortmund und der Region sind wir für Sie da und haben hier die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

 

Selbstverständlich können Sie sich bei Fragen auch an unseren Service wenden. Wir bitten um Verständnis, dass uns aufgrund der aktuellen Situation zahlreiche Nachfragen erreichen, sodass sich die Bearbeitungszeit verzögert.

  • Zwar sinken die Energiepreise derzeit auf dem Spot- und Terminmarkt, jedoch befinden sie sich weiterhin auf einem drei- bis vierfachen Niveau im Vergleich zu Januar 2021. So wie der Großteil der Stadtwerke beschafft DEW21 die Energie für ihre Kund*innen langfristig, ein bis drei Jahre im Voraus. Für Kund*innen ergibt sich daraus ein gleitender Durchschnittspreis, Preisspitzen nach oben wie nach unten werden gedämpft. Durch diesen Mechanismus sind bei den Kund*innen die gestiegenen Beschaffungspreise – trotz bereits erfolgter Preisanpassungen – noch nicht vollumfänglich angekommen. DEW21 hat die gestiegenen Kosten bisher nur in Teilen an ihre Kund*innen weitergegeben. Doch vor dem Hintergrund der im März in Kraft tretenden Preisbremsen ist eine Entlastung der Kund*innen in Sicht.

     

    Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um die Strompreisbremse, Gaspreisbremse und Wärmepreisbremse.

  • Warum werden aktuell die Preise erhöht?

    Aufgrund der extrem in die Höhe gegangenen Großhandelspreise sind die Verbraucherpreise für Strom und Erdgas ebenfalls deutlich gestiegen. Die Preissteigerung kann durch DEW21 nicht mehr 1 zu 1 abgefangen werden, so dass wir gezwungen sind, einen Teil der gestiegenen Kosten an unsere Kund*innen weiterzugeben.

     

    Ob Sie von einer Preisanpassung betroffen sind und wie sich die Preisveränderung bei Ihrem Vertrag auswirkt, wird Ihnen rechtzeitig (mindestens mit einer Vorlaufzeit von 6 Wochen) per Brief mitgeteilt.
     

  • Passt DEW21 bei einer Preiserhöhung meine Abschläge automatisch an?

    Ja, wenn Sie von einer Preiserhöhung betroffen sind, passen wir für Sie Ihre monatlichen Abschläge automatisch an. Sie erhalten dazu von uns ein separates Schreiben (ca. zwei Wochen nach Erhalt des Preisanpassungsschreibens), in dem wir Sie über den neuen Abschlagsplan informieren. Zusätzlich kann auch jede*r Kund*in seine monatlichen Abschläge eigenständig im „Mein Konto“-Bereich auf der Internetseite anpassen. Bitte beachten Sie aber, dass es zu Überschneidungen kommen kann, sollten Sie vor Erhalt Ihres neuen Abschlagsplans Ihre monatlichen Abschläge eigenständig anpassen.

  • Wie viel muss ich mehr zahlen? / Sie haben ein Schreiben mit einer Preiserhöhung erhalten, sind sich jedoch nicht sicher, wie viel sie tatsächlich mehr bezahlen werden?

    Eine allgemein gültige Aussage ist in diesem Fall nicht möglich, da unterschiedliche Verträge unterschiedliche Preisentwicklungen aufweisen.

     

    Hinweis:Beispielhaft zeigt diese stark vereinfachte Abbildung, an welcher Stelle in Ihrem Schreiben Sie die Erhöhung sehen:

     

     bisheriger PreisPreis ab 01.11.2022Veränderung
     Euro/aEuro/aEuro/a
    Jahresgrundpreis brutto*200,00200,000,00
    Umsatzsteuer, Jahresgrundpreis netto, Grundpreis Netznutzung, Messstellenbetrieb, usw.   
        
     cent/kWhcent/kWhcent/kWh
    Verbrauchspreis je kWh brutto*14,12321,3217,198
    Umsatzsteuer, Verbrauchspreis je kWh netto, Energiesteuer, CO2-Aufschlag, usw.   

     

    *Stark vereinfachte Abbildung.

  • Habe ich eine Preisgarantie?

    Wenn vor kurzem ein Laufzeitvertrag über 12 oder 24 Monate abgeschlossen wurde, gilt weiterhin die eingeschränkte Preisgarantie für die Laufzeit. Das bedeutet, dass seitens DEW21 der Preis nicht verändert wird, Änderungen von Steuern und Abgaben jedoch weitergereicht werden.

     

    Allgemein gilt: Über jede Preisanpassung werden Sie schriftlich informiert.

     

    Wichtiger Hinweis: Wenn Sie bei Strom oder Gas nicht direke*r Kund*in bei DEW21 sind, sondern zum Beispiel der Vermieter Vertragspartner ist, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Vermieter über mögliche Preisanpassungen.

  • Was bedeutet die Preiserhöhung für meine monatliche Zahlung?

    Die monatliche Zahlung wird bei einem Energievertrag (Strom/Gas) Abschlag genannt. Mit einem Abschlag wird der Energieversorger monatlich für die Lieferung von Strom und/oder Gas bezahlt. Es handelt sich um einen festen Betrag, der in der Regel monatlich entrichtet wird. Die Höhe des Abschlags wird anhand des ausgewählten Tarifs aus dem voraussichtlichen Jahresverbrauchs berechnet. Erhöht sich der Tarif des Strom- und/oder Gas-Vertrages sollte der monatliche Betrag unbedingt mit angepasst werden. Ansonsten droht eine hohe Nachzahlung bei der nächsten Jahresrechnung.

     

    *Stark vereinfachte Abbildung/ Idealprozess, es kann auch Konstellationen mit 11 Abschlägen geben.

  • Wie kann ich Energie sparen?

    Angesichts der dynamischen Lage raten Expert*innen zu einem sparsamen Energieverbrauch. Denn jede Kilowattstunde, die nicht verbraucht wird, ist eine gute Kilowattstunde. Auf unseren Social Media Kanälen geben wir regelmäßig Energiespartipps, die wir auch hier hinterlegt haben.

 

Auswirkungen des Ukraine-Kriegs

Wir alle blicken weiterhin mit Bestürzung und großer Sorge auf die Situation in der Ukraine und unsere Gedanken sind bei den Menschen vor Ort. Die Auswirkungen sind aktuell weder geopolitisch noch energiepolitisch und -wirtschaftlich absehbar. Wir hoffen weiterhin inständig, dass Deeskalation und Diplomatie Eingang finden.

 

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen rund um die Energieversorgung und die aktuelle Situation zusammengestellt.

 

 

  • Als zuständiger Grundversorger liegt es in unserer Verantwortung, Ihre Energielieferung mit Strom, Gas und Wasser sicherzustellen. Zum jetzigen Zeitpunkt muss sich niemand Sorgen um seine Versorgung machen. Eine Gasmangellage gibt es aktuell noch nicht.

  • Wann tritt die Alarmstufe des Notfallplans Gas ein?

    Die Alarmstufe wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz per Pressemitteilung ausgerufen. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

     

    Die Meldung zur Ausrufung der Alarmstufe hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 23. Juni 2022 veröffentlicht.

  • Was bedeutet die Ausrufung der Alarmstufe?

    Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist aktuell weiter gewährleistet. Aber die Lage muss sehr genau beobachtet werden. Mit der jetzt ausgerufenen Alarmstufe wird die Beobachtung intensiviert und das Signal verstärkt, dass der Verbrauch aus Vorsorgegründen reduziert und Effizienzmaßnahmen ergriffen werden sollen. Für Verbraucher*innen ändert sich allein mit der Ausrufung der Alarmstufe durch das Bundeswirtschaftsministerium erst einmal nichts. Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure - also insbesondere die Gasnetzbetreiber und die Gashändler - noch in Eigenregie um die Aufrechterhaltung einer stabilen Gasversorgung. Die in Stufe 2 des Notfallplans Gas genannten Maßnahmen können von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.  

  • Was kann ich persönlich tun?

    Jede Kilowattstunde Gas, die wir im Sommer einsparen, trägt dazu bei, dass wir mehr Gas einspeichern und dadurch besser durch den Winter kommen können. Daher sind wir alle gehalten, so viel Energie wie möglich einzusparen. Dies gilt für die Bürger*innen ebenso wie für die Industrie als größtem Verbraucher. Es braucht jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung.

     

    Dazu gehören kleine Dinge im Alltag wie das Senken der Raumtemperatur oder die Dauer des Duschens. Noch mehr und vor allem nachhaltig Energie sparen können Hausbesitzer durch eine energetische Gebäudesanierung, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen.

     

    Insbesondere im kommenden Winter sollten Haushalte auch noch stärker auf ihr Heizverhalten achten und können damit nicht nur Energie, sondern auch Geld sparen. Als Faustformel gilt: Durch ein Grad Celsius weniger Raumtemperatur lässt sich der Gasverbrauch um sechs Prozent reduzieren.

  • Welche Alternativen zu russischem Gas wird es in Zukunft geben, wie schnell können diese genutzt werden?

    Aktuell kommt auch verstärkt Flüssigerdgas via Großtanker aus den USA nach Europa und die USA haben eine Erhöhung der langfristigen Lieferungen zugesagt. Die derzeit größten LNG-Anbieter sind Katar, Australien und auch die USA. Insbesondere dort sind viele Produzenten in der Lage, ihre Angebotsmenge kurzfristig auszuweiten, um auf eine erhöhte Nachfrage zu reagieren.

     

    Mittelfristig werden der massive Ausbau Erneuerbarer Energien, eine diversere Lieferstruktur für alle Energieimporte und der Hochlauf von Wasserstoff entscheidend für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Deutschland sein. 

  • Wo finde ich weitere Informationen zum Notfallplan Gas?

    Hier findet sich der Notfallplan Gas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

    Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz weitere Fragen zum Notfallplan Gas hier beantwortet.

 

 

DEW21 erklärt

In unserer "DEW21 erklärt"-Reihe beantworten wir viele Fragen rund um den Energiemarkt und die derzeitige Krise. Was bedeuten die Fachbegriffe überhaupt und welchen Einfluss hat mein Verhalten auf die vorherrschende Situation? In den kommenden Wochen werden wir an dieser Stelle im Videoformat viele Infos teilen!


In unserem neusten Video sprechen wir über das Thema Fernwärme und warum wir Dortmunds Wärmekonzept überdacht haben.

 

 

 

Hier finden Sie alle Videos aus unserer "DEW21 erklärt"-Reihe: