Strom nicht angemeldet – Kann ich den Stromanbieter rückwirkend wechseln?

Endlich in der neuen Wohnung! Nach einem anstrengenden Umzug freuen Sie sich sicher darauf, es sich in Ihrem neuen Zuhause gemütlich zu machen. Aber vergessen Sie nicht, den Strom anzumelden!

Das ist schnell passiert: Denn auch ohne Anmeldung wird der Haushalt am neuen Wohnort vom Grundversorger mit elektrischer Energie versorgt.

Vorsicht: Verbraucher*innen, die über einen längeren Zeitraum unangemeldet Strom beziehen, drohen unangenehme Konsequenzen.

Kurzantwort:

Ja, Sie können – und müssen! – den Strom rückwirkend anmelden. Das ist zum Glück schnell erledigt: Wählen Sie einen Stromanbieter mit dem für Sie passenden Stromtarif aus und melden Sie sich dort an. Das geht in aller Regel ganz unkompliziert online.

ein Stromkabel und ein Taschenrechner liegen auf Papierblättern mit Zahlen und Diagrammen

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich den Strom nicht angemeldet habe?

Nicht angemeldeten Strom zu beziehen, ist juristisch gesehen zwar kein Diebstahl, wird aber als „Erschleichen von Energie“ gewertet und kann unschöne Folgen haben.

Wer zahlt den verbrauchten Strom?

Als Mieter*in sind Sie – und nicht etwa der Eigentümer oder Vermieter – dafür verantwortlich, sich an Ihrem neuen Wohnort beim Stromversorger an- beziehungsweise umzumelden. Deshalb sind Sie auch verpflichtet, eine eventuelle Nachzahlung für den verbrauchten Strom aus eigener Tasche zu zahlen.

Welche Nachzahlungen & Strafen drohen mir?

Wird der Strom nicht angemeldet, kann das zu Sanktionen führen. Zunächst muss natürlich der verbrauchte Strom per Nachzahlung beglichen werden. Manche Anbieter verlangen zusätzlich dazu eine Vertragsstrafe oder berechnen zusätzliche Bearbeitungsgebühren. Außerdem ist das unerlaubte Beziehen nach § 248c StGB strafbar, was Geldstrafen oder in schweren Fällen Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann.

Kann mir der Strom abgestellt werden?

Wer seine Stromrechnung dauerhaft nicht bezahlt, muss damit rechnen, dass der betroffene Stromanbieter die Versorgung einstellt. Kühlschrank, Fernseher, Computer und alle anderen elektrischen Geräte funktionieren dann nicht mehr. Das ist schon unangenehm genug – aber zusätzlich müssen Sie für die Wiederherstellung oft mehrere hundert Euro Gebühren bezahlen. Ein Grund mehr, es gar nicht so weit kommen zu lassen.

Kann ich den Strom rückwirkend anmelden?

Unnötige Gebühren oder gar Strafen lassen sich zum Glück leicht vermeiden. Idealerweise melden Sie den Strom innerhalb von 6 Wochen rückwirkend beim Stromanbieter Ihrer Wahl an; nach dieser Frist kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande. Zu Strafen, Gebühren oder Sperrung des Stroms kommt es in der Regel nur, wenn Sie dauerhaft Ihre Stromrechnung nicht begleichen.

Stromtarife vergleichen

Da der Grundversorgungstarif in aller Regel nicht der günstigste ist, sollten Sie sich nicht auf den automatischen Vertragsabschluss verlassen. Nehmen Sie den Umzug als günstige Gelegenheit, Stromtarife zu vergleichen und wählen Sie dann den Tarif, der für Sie am besten geeignet ist. Zu den DEW21-Stromtarifen.

Checkliste für die Anmeldung von Strom

Mit dieser hilfreichen Checkliste gelingt Ihnen die rückwirkende Anmeldung des Stroms garantiert:

  • Stromtarife prüfen: Finden Sie den für Sie passenden Anbieter. Unser Tipp: Vergleichen Sie Stromtarife und lassen Sie sich Ihren Tarif berechnen, um den Stromanbieter zu wechseln.
  • Unterlagen zusammenstellen: Für die rückwirkende Anmeldung benötigen Sie Ihren Mietvertrag, die Nummer Ihres Stromzählers und den aktuellen Zählerstand.
  • Anmeldung durchführen: Das geht in aller Regel online. Gehen Sie auf die Seite des Stromversorgers Ihrer Wahl, wählen Sie Ihren Tarif und füllen das Formular zur Anmeldung aus.
  • Vertragsabschluss: Nach der Anmeldung bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung des Vertrags.

Sie sehen: Ist der Strom beim Umzug nicht angemeldet, ist das in aller Regel kein Problem und lässt sich in wenigen Schritten nachholen.