Die Energiepreisbremsen laufen Ende 2023 aus

In den vergangenen Wochen haben sich die politischen Entscheidungen mit Blick auf die Energiepreisbremsen überschlagen – nachdem es erst hieß, dass die Energiepreisbremsen bis Ende März 2024 verlängert werden, werden sie nun zum Jahreswechsel auslaufen.

 

Was bedeutet das Auslaufen der Energiepreisbremsen für mich als Kund*in?

Durch das Auslaufen der Preisbremsen zum 31. Dezember 2023 entfällt die finanzielle Deckelung der Strom- und Erdgaspreise. Für Kund*innen, deren vertraglich vereinbarter Arbeitspreis über dem Grenzwert von 40 Cent im Strom bzw. 12 Cent im Erdgas liegt, wird ab dem 1. Januar 2024 der vertraglich festgelegte Preis berechnet. Bei DEW21 sind davon vorrangig Kund*innen in der Grundversorgung sowie einige Kund*innen aus Sonderverträgen betroffen.

 

Woher weiß ich als Kund*in, wie hoch der Arbeitspreis meines aktuellen Tarifes ist?

Sie finden Ihren aktuellen Arbeitspreis auf Ihren Vertragsunterlagen sowie im „MEINE DEW21“-Bereich auf der Website, wenn Sie dort angemeldet sind.

 

Welche Auswirkungen hat dies auf meine Abschläge?

Bei den Kund*innen, deren vertraglich vereinbarter Arbeitspreis über dem Grenzwert der Energiepreisbremsen liegt, werden sich die monatlichen Abschläge zum 1. Januar 2024 erhöhen. Für einen Musterhaushalt in der Grundversorgung, der einen Jahresverbrauch von 2.500 kWh Strom und 12.000 kWh Gas hat, bedeutet dies eine monatliche Mehrbelastung von rund 6 Euro im Strom und knapp 63 Euro im Erdgas. Die erhöhten Abschlagszahlungen werden aber nur eine Momentaufnahme sein, da DEW21 aktuell plant, die Preise in der Grundversorgung zum 1. März 2024 zu senken. Über die neuen Preise werden wir die Kund*innen fristgerecht, spätestens Mitte Januar 2024 informieren.

 

Werde ich über meine neuen Abschlagspläne informiert?

Die Kund*innen, deren Abschläge sich zum Jahreswechsel verändern, werden alle schriftlich über ihre Abschlagspläne informiert. Vor dem Hintergrund der kurzfristigen politischen Entscheidungen und mit Blick auf die anstehenden Feiertage können wir leider nicht sicherstellen, dass alle betroffenen Kund*innen noch rechtzeitig über die neuen Abschlagspläne informiert werden.

 

Habe ich die Möglichkeit, in einen anderen Tarif bei DEW21 zu wechseln?

Kund*innen, die unsicher sind oder aber aus der Grundversorgung wechseln möchten, können sich direkt an unseren Service unter der 0231 22 22 21 21 wenden. Unsere Kolleg*innen beraten Sie umfassend über Wechselmöglichkeiten bei DEW21 – beispielsweise in einen attraktiven Laufzeittarif.

 

Welchen Einfluss haben die Netznutzungsentgelte und die CO2-Abgabe zum Jahreswechsel?

Durch die Streichung des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten werde diese zum 1. Januar 2024 steigen. Die CO2-Abgabe soll von 30 Euro auf 45 Euro Tonne CO2 ansteigen. In Laufzeittarifen mit einer eingeschränkten Preisgarantie werden diese Kosten – so wie alle weiteren Steuern, Abgaben und Umlagen – 1:1 weitergereicht. Dies ist vertraglich vereinbart. In der Grundversorgung werden diese Veränderungen kompensiert.