Wann kommt die Stromrechnung?
Die meisten Energieversorger erstellen einmal jährlich eine Jahresabrechnung – meist wenige Wochen nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Typische Zeitpunkte sind Anfang des Jahres oder ein Jahr nach Vertragsbeginn. In Ausnahmefällen, etwa bei einem Umzug oder Anbieterwechsel, erfolgt eine unterjährige Abrechnung. Der Verbrauch wird dann anteilig für den entsprechenden Zeitraum berechnet.
Einige Anbieter bieten inzwischen auch monatliche oder vierteljährliche Abrechnungen an, die auf tatsächlichen Verbrauchsdaten basieren. Dies kann hilfreich sein, um Kosten besser im Blick zu behalten.
Im Allgemeinen erfolgt die Abrechnung auf Basis der von Ihnen übermittelten Zählerstände. Sollten keine Zählerstände vorliegen, wird Ihr Verbrauch geschätzt.
Tipp: Übermitteln Sie Ihre Zählerstände regelmäßig, um Abweichungen oder falsche Schätzungen zu vermeiden.
Was ist eine Abschlagszahlung?
Eine Abschlagszahlung ist eine monatliche Vorauszahlung, die Sie an Ihren Energieversorger leisten, um die Stromkosten gleichmäßig über das Jahr zu verteilen. Der Betrag der Abschlagszahlung wird auf Basis Ihres geschätzten Jahresverbrauchs berechnet und in zwölf gleiche Teile aufgeteilt. Ziel ist es, dass Sie nicht auf einmal eine große Summe bezahlen müssen, sondern Ihre Kosten planbar bleiben.
Die tatsächlichen Kosten werden dann am Ende des Abrechnungszeitraums in der Jahresabrechnung mit Ihrem realen Verbrauch abgeglichen. Haben Sie mehr Strom verbraucht, als durch die Abschläge abgedeckt wurde, erhalten Sie eine Nachzahlung. Haben Sie weniger verbraucht, bekommen Sie eine Gutschrift, die entweder ausgezahlt oder mit den nächsten Abschlägen verrechnet wird.
Beispiel: Wenn Ihr geschätzter Jahresverbrauch 2.400 kWh beträgt und Ihr Anbieter hierfür 960 Euro berechnet, zahlen Sie monatlich 80 Euro Abschlag (960 Euro ÷ 12 Monate). Verbrauchen Sie am Ende des Jahres jedoch nur 2.200 kWh, wird der Differenzbetrag von 80 Euro (200 kWh x 0,40 Euro/kWh) erstattet.
Abschlagszahlungen sorgen nicht nur für finanzielle Planbarkeit, sondern helfen dem Anbieter auch, die Versorgungskosten gleichmäßig zu decken. Es lohnt sich, den Abschlagsbetrag regelmäßig zu überprüfen, insbesondere wenn Ihr Verbrauch stark schwankt, etwa durch die Anschaffung neuer Geräte oder einen geänderten Lebensstil.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Der Strompreis ist nicht nur der Betrag, den Sie an Ihren Versorger zahlen. Er setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Grundpreis: Ein fixer Betrag, der unabhängig von Ihrem Verbrauch anfällt. Dieser deckt die Verwaltungskosten des Anbieters sowie die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes.
- Arbeitspreis: Dieser Preis wird pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) berechnet. Er variiert je nach Anbieter und Vertrag und macht den größten Anteil Ihrer Rechnung aus.
- Netzentgelte: Diese Gebühren gehen an die Netzbetreiber und decken die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau des Stromnetzes.
- Steuern und Umlagen: Zu den gesetzlichen Abgaben gehören unter anderem die Stromsteuer, die EEG-Umlage und der KWKG-Aufschlag. Diese Posten sind festgelegt und tragen zur Förderung erneuerbarer Energien sowie zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben bei.