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Wenn Sie Wasser auf Ihrer Baustelle oder für eine Veranstaltung benötigen, dann stellen wir Ihnen gerne ein Standrohr zum Anschluss an das Wassernetz zur Verfügung.
Für die Anmietung eines Standrohres muss eine Kaution* per Überweisung hinterlegt werden. Die Überweisung muss mindestens 24 Stunden vor Abholung des Standrohres auf unserem Konto (Bankverbindung) eingegangen sein.
Dabei ist unbedingt der Verwendungszweck Standrohrkaution 306102341 anzugeben. Bitte beachten Sie, dass wir ein Standrohr nur bei hinterlegter Kaution herausgegeben können. Informieren Sie sich, nutzen Sie unser Kontaktformular zur Standrohranfrage oder rufen Sie uns an. Bei zeitnaher Abholung halten Sie bitte den Überweisungsbeleg bereit.
* Für Q3:10 (Zapfhahn) müssen 1.000 Euro Kaution hinterlegt werden.
* Für Q3:16 (C-Anschluss) müssen 1.500 Euro Kaution hinterlegt werden.
Bitte geben Sie bei der Überweisung den folgenden Verwendungszweck an: Standrohrkaution 306102341
Kreditinstitut: Sparkasse Dortmund
IBAN: DE15 4405 0199 0001 0525 00
BLZ: 440 501 99
Konto-Nr.: 001 052 500
Bitte beachten Sie unser Preisblatt und die Bedingungen zur Anmietung eines Standrohres.
Sie können das Standrohr in der Zählerausgabe Manteuffelstr. 80, 44143 Dortmund abholen.
Mo., Di. & Do. | 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
Mi. | 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr |
Fr. | 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
Bei Rückgabe des Standrohres wird die Kaution grundsätzlich nicht mehr bar ausgezahlt, unabhängig davon, wie lange das Standrohr ausgeliehen wird. Vielmehr werden die Forderungen aus der Schlussrechnung und ggf. Forderungen von Standrohrmängeln mit der Kaution verrechnet und der Restbetrag überwiesen.
Die Dortmunder Netz GmbH, eine 100-Prozent-Tochter von DEW21, ist der Netzbetreiber der Strom-, Gas- und Wassernetze in Dortmund, der Gas- und Wassernetze in Herdecke sowie von Teilen des Wassernetzes in Holzwickede. DEW21 handelt im Auftrag und im Namen der Dortmunder Netz GmbH. Informationen und Kontakt zu den Themen Baustrom, Netzbau, Messdienste, Zählerausgabe sowie Planauskünfte erhalten Sie auf den Internetseiten der Dortmunder Netz GmbH.
Wird das Standrohr für die Trinkwasserversorgung auf Märkten und anderen Freiluftveranstaltungen verwendet, dann möchten wir Sie als Betreiber/Veranstalter darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, die Errichtung oder Inbetriebnahme der Anlage über das Serviceportal der Stadt Dortmund anzuzeigen. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Trinkwasser - Lebensmittel - Gesundheitsamt - Gesundheit - Leben in Dortmund - Stadtportal dortmund.de