Bestandsimmobilien: Vorgehen abhängig von zukünftigen kommunalen Wärmeplänen
Der schrittweise Übergang zur Erfüllung der 65-Prozent-Anforderung bei der Installation neuer Heizungssysteme in bereits bestehenden Gebäuden ist an die kommunale Wärmeplanung gebunden. Erst wenn konkrete Wärmepläne für eine Stadt oder Gemeinde vorhanden sind, wird die Vorgabe von 65 Prozent auch auf Bestandsgebäude angewendet.
In Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 Einwohnern, wie es bei Dortmund der Fall ist, sind solche Wärmepläne bis Mitte 2026 vorgesehen, während in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern diese Pläne bis Mitte 2028 umgesetzt werden sollen. Wer in Dortmund aktuelle Informationen sucht, findet hier erste News zum Wärmeplan sowie Antworten auf die dringlichsten Fragen zum in Dortmund genannten Energienutzungsplan.
Für neu installierte Heizungssysteme in bestehenden Gebäuden, in denen noch keine Wärmepläne existieren, gelten folgende Regelungen:
- Ab dem Jahr 2029 müssen sie mindestens 15 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem beziehungsweise blauem Wasserstoff erzeugen.
- Ab 2035 steigt dieser Anteil auf mindestens 30 Prozent.
- Ab 2040 muss sogar mindestens 60 Prozent der Wärme auf diese Weise erzeugt werden.
Gleichzeitig gelten für Neubauten in Baulücken die gleichen Vorschriften wie für bestehende Gebäude.