Das Wichtigste des Gebäudeenergiegesetzes auf einen Blick

Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz - GEG) dient der Erreichung der nationalen Klimaziele, indem es die energetische Effizienz von Gebäuden verbessert, den Einsatz erneuerbarer Energien fördert und somit einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leistet.

 

  • In Kraft getreten am 01.November 2020 
  • Regelt energetische Anforderungen an Gebäude
  • Konkrete Vorgaben für Heizungstechnik und Wärmedämmstandard
  • Definiert Sanierungspflichten beim Kauf von Bestandsgebäuden
  • Setzt Anteile an regenerativen Energien für Neubauten voraus
  • Ersetzt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

 

Ein Bild mit einem kleinem Haus, Heizungsregler und einer Rohrzange.

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Alle Informationen zum Gebäudeenergiegesetz

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat zum 1.November 2020 in Kraft. Es dient als umfassendes Gesetzgebungsinstrument, das sich auf verschiedene Aspekte der Energieeffizienz von Gebäuden konzentriert. Eine der Hauptfunktionen des GEG besteht darin, konkrete Vorgaben für die energetische Ausstattung von Gebäuden festzulegen. Dies betrifft insbesondere die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard eines Gebäudes. Das Ziel ist es, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

    Ein weiterer wichtiger Aspekt des GEG ist die Definition von Sanierungspflichten beim Kauf von Bestandsgebäuden. Dies bedeutet, dass bei der Übernahme eines älteren Gebäudes bestimmte energetische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Standard an die aktuellen Anforderungen anzupassen.

    Darüber hinaus setzt das GEG klare Vorgaben für den Einsatz regenerativer Energien bei Neubauten. Dies soll sicherstellen, dass neue Gebäude von Anfang an energieeffizienter gestaltet werden und einen höheren Anteil an erneuerbaren Energiequellen nutzen.

  • Was ist das Ziel des GEG?

    Um wichtige Klimaziele zu erreichen, hat Deutschland bereits 2002 die erste Fassung der Energieeinsparverordnung eingeführt, deren Ziel es war, Gebäude energieeffizienter zu machen. Später wurde diese Verordnung zusammen mit dem Energieeinspargesetz und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz im GEG zusammengefasst. Dessen Hauptziel ist, bis zum Jahr 2045 einen Gebäudebestand in Deutschland zu haben, der keine schädlichen Treibhausgase mehr in die Atmosphäre abgibt. Dies fällt unter den Begriff der Klimaneutralität.

Neubau, Bestand, Havariefall und Förderungen im Überblick:

  • Gesetzliche Anforderungen, wie die folgenden, gelten ab 01. Januar 2024 (maßgeblich ist hier der Zeitpunkt der Antragsstellung)
    Für Neubauten in Baulückengelten die Regelungen für Bestandsgebäude. Grundsätzlich muss jede neu eingebaute Heizung mit 65% Erneuerbaren Energien betrieben werden.

     

    Es sind mehrere Erfüllungsoptionen möglich:

     

    • Anschluss an das Wärmenetz
    • Biomasseheizungen
    • Wärmepumpen / Hybridheizungen
    • Solarthermie
    • Gasheizungen, die nachweislich mind. 65% nachhaltiges Biomethan oder biogenes Flüssiggas nutzen

     

  • Bestandsgebäude: Aktualisierte Regelungen und Energieeffizienzstandards

    Bestehende Heizungen können weiterbetrieben werden (längstens bis zum 30.06.2026). Defekte Heizungen können repariert werden. In einem Havariefall, also wenn eine Heizung nicht mehr reparierbar ist, gelten mehrjährige Übergangsfristen. Allgemein gelten die Vorgaben des GEG, sobald eine kommunale Wärmeplanung vorliegt (in Städten wie Dortmund mit über 100.000 Einwohner spätestens zum 30. Juni 2026 oder in kleineren Städten unter 100.000 Einwohner zum 30. Juni 2028). Spätestens dann müssen neue Gas- oder Ölheizungen mit mind. 65% Erneuerbarer Energien betrieben werden. Wird in der Übergangsphase bis 2026 eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut, ist eine verpflichtende Beratung eines Energieberaters durchzuführen. 

     

    Sollte nach Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung weder ein Anschluss an ein Wärmenetz noch ein klimaneutrales Gasnetz sichergestellt sein, müssen stufenweise Anteile Erneuerbarer Energien eingesetzt werden:

     

    • ab 01/2029 mind. 15%
    • ab 01/2035 mind. 30%
    • ab 01/2040 mind. 60%
  • Havariefall

    Bei Heizungshavarie, also bei einer irreparablen Heizung, gibt es verschiedene Übergangslösungen:

     

    • Einbau einer gebrauchten bzw. einer Miet-Gasheizung als Zwischenlösung.
    • Binnen 5 Jahren muss der Umstieg auf Betrieb mit 65% Erneuerbarer Energien erfolgen.
    • Ist der Anschluss an ein Wärmenetz möglich, gilt eine maximale Frist von 10 Jahren.
    • Bei Gasetagenheizungen muss der Umstieg auf den Betrieb mit 65% binnen 13 Jahren erfolgen.
  • Förderungen gemäß BEG

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet finanzielle Unterstützung für die Sanierung von Gebäuden, um langfristig Energiekosten zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

    Im Rahmen der BEG-Förderung profitieren Sie von einer Reihe von Boni, die folgendermaßen aufgebaut sind:

     

    • Innovationsbonus: (5%) Bei Nutzung von natürlichen Kältemitteln oder Erd-,
      Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen
    • Klima-und Geschwindigkeitsbonus: (20%) Bei frühzeitigem Austausch von > 20 Jahre alten
      fossilen Heizungsanlagen bis Ende 2028. (Bonus reduziert sich danach um 2%/a)
    • Einkommensabhängiger Bonus: (30%) Für selbstnutzende Eigentümer*innen mit einem
      zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 EURO.
    • Grundförderung: (30%) Für Investitionskosten beim Heizungstausch für
      alle Wohn-und Nicht-Wohngebäude.

     

    Stand: März 2024

     

Weiterführende Informationen zum GEG

 

Das GEG sieht vor allem Neuerungen beim Kauf und Austausch von Heizungsanlagen vor. Deshalb ist es auch vereinfacht als „Heizungsgesetz" bekannt.

Hier gibt es weitere Informationen zum GEG vom Bundesministerium für Wirtschaft und weitere Informationen zum GEG vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Wir sind Ihr Partner für nachhaltige Wärmeversorgung und GEG-konforme Energielösungen

 

Wir sind unter anderem für die Belieferung mit Wärme verantwortlich. Welche Energielösung Sie für Ihre Immobilie nutzen möchten, ist Ihre individuelle Entscheidung – wir ziehen die Grenze unserer Verantwortlichkeit aber weiter und lassen Sie in Bezug auf das GEG nicht im Dunkeln stehen. Sie als Kund*in haben für uns oberste Priorität. Darum bieten wir Ihnen Informationen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit energieeffizienten Heizsystemen an, um Sie bei der Findung der optimalen Energielösung bestmöglich zu beraten und Sie in der Reduzierung Ihres Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen zu unterstützen. Wir haben alle nötigen Informationen zu energieeffizienter Technologie und können Sie dabei unterstützen die Ziele des Gesetzes zu erreichen.