1. Veranstalter der Wasserrallye
1.1 Veranstalter der Wasserrallye ist die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH, Günter-Samtlebe-Platz 1, 44135 Dortmund (nachfolgend „DEW21“).
1.2 Die Wasserrallye ist ein Rundgang von ca. 90 Minuten durch die Dortmunder Innenstadt. Dabei werden an neun Stationen Fragen, Rätsel und Aufgaben rund um das Thema Trinkwasser gelöst (die „Wasserrallye“). Die Teilnehmer erfahren neben der Wichtigkeit und Bedeutung des Trinkwassers als Lebensmittel auch, wo das Trinkwasser seine Reise beginnt, welche Orte es unterwegs besucht und wie es die Menschen Zuhause erreicht.
2. Teilnahmeberechtigung und Gewinn
2.1 Die Wasserrallye richtet sich an Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren (die „Teilnehmer“).
2.2 Zur Durchführung und Teilnahme an der Wasserrallye wird ein Smartphone oder Tablet mit mobilem Internetzugang benötigt, dass in der Lage ist QR-Codes zu scannen.
2.3 DEW21 belohnt die Teilnehmer mit einer Pido-Trinkflasche. Barauszahlungen des Gewinnwertes und/oder Umtausch sind ausgeschlossen. Gewährleistungen sind ausgeschlossen.
3. Teilnahme an der Wasserrallye
3.1 Teilnahmeschluss ist das auf der Webseite (dew21.de) angegebene Anmeldeschluss‑Datum um 24.00 Uhr.
3.2 Die erziehungsberechtigten Eltern müssen die Teilnahmebedingungen akzeptieren.
4. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss
4.1 DEW21 kann die Wasserrallye jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abbrechen oder beenden, zum Beispiel wenn die ordnungsmäße Durchführung der Wasserrallye nicht gewährleistet ist. Den Teilnehmern stehen daraus keinerlei Ansprüche gegen DEW21 zu.
4.2 DEW21 behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das gilt auch für einen nachträglichen Ausschluss.
5. Haftungsbeschränkung und Ausschluss des Rechtswegs
5.1 Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DEW21, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Durchführung und Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen.
5.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet DEW21 nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Teilnehmer aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.3 Die Einschränkungen in Ziff. 5.1 und Ziff. 5.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DEW21, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
5.4 Die sich aus Ziff. 5.1 und Ziff. 5.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit DEW21 den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen oder eine Beschaffenheitsvereinbarung mit den Teilnehmern getroffen hat.
5.5 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und DEW21 unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.