DEW21 arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen

Alle anspruchsberechtigten Kund*innen erhalten ihre Entlastung, Verzögerungen können aber nicht ausgeschlossen werden

Die Energiekrise und die damit verbundenen enormen Preissteigerungen stellen gleichermaßen für Privathaushalte wie Unternehmen eine hohe Belastung dar. Umso wichtiger ist es, dass die Ende 2022 verabschiedeten Preisbremsengesetzen für eine finanzielle Entlastung auf Seiten der Strom-, Gas- und Wärmekund*innen sorgen werden.

 

Mit Hochdruck arbeitet die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) gemeinsam mit ihren IT-Dienstleistern an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen zum 1. März 2023. Sicher ist, dass alle anspruchsberechtigten Kund*innen die finanzielle Entlastung erhalten werden. Dafür müssen auf Seiten der Energieversorger – so auch bei DEW21 – eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachtet werden, was Unternehmen und IT-Dienstleister, die diese Anpassungen in den Abrechnungsprogrammen in kürzester Zeit entwickeln und umsetzen müssen, an die Kapazitätsgrenze bringt.

 

In der Umsetzung wird deutlich, worauf die gesamte Energiebranche bereits seit Beschlussfassung hingewiesen hat: Zwei Monate sind für eine sorgfältige Umsetzung der komplexen Anforderungen zu knapp bemessen. Trotz dieses Umstands und obwohl die Abwicklung solch einer Entlastung zum klassischen Kernbereich des Staates gehört, hat die Energiewirtschaft diese Aufgabe übernommen. Denn es ist auch in ihrem Interesse, dass die finanziellen Entlastungen für ihre Kund*innen so schnell wie möglich kommen.

 

Bei DEW21 arbeiten derzeit alle Beteiligten mit vereinten Kräften an der fristgerechten Umsetzung zum 1. März 2023. Vor dem Hintergrund dieser notwendigen, komplexen Anpassungen besteht dennoch das Risiko, dass die Preisbremsen nicht für alle anspruchsberechtigten Kund*innen stichtagsgerecht umgesetzt werden können. Damit den betroffenen Kund*innen dadurch kein Nachteil entsteht, arbeitet DEW21 an alternativen Entlastungsmöglichkeiten, um auch wirklich alle ihre anspruchsberechtigten Kund*innen ab März finanziell zu entlasten.

 

Die Preisbremsengesetze sehen zudem vor, dass alle anspruchsberechtigten Kund*innen vor dem 1. März 2023 über ihre individuellen Entlastungsbeträge informiert werden. Auch hier kann es vor dem Hintergrund der zuvor geschilderten Herausforderungen dazu kommen, dass die Informationen vereinzelt nicht rechtzeitig zugestellt werden oder Informationsschreiben noch nicht alle gesetzlich verpflichtenden Einzeldaten zu den Entlastungsbeträgen enthalten. Die Kund*innen von DEW21 können sich darauf verlassen, dass sie die ihnen zustehende Entlastung erhalten werden. DEW21 bittet daher um Verständnis, sollte es zu Verzögerungen kommen.

 

DEW21 hat für ihre Kund*innen auf den nachfolgenden Internetseiten alle Informationen zu den Preisbremsen sowie einen Entlastungsrechner zur Verfügung gestellt, mit dem der ungefähre Entlastungsbetrag ermittelt werden kann:

 

Wenn Kund*innen Rückfragen haben, können sie sich jederzeit an den DEW21 Service wenden. Das Unternehmen bittet jedoch um Verständnis, dass sich die Bearbeitungszeit aufgrund der Vielzahl an Nachfragen aktuell verzögert. Die DEW21-Mitarbeiter*innen stehen den Kund*innen telefonisch, im persönlichen Gespräch vor Ort oder per E-Mail zur Verfügung:

  • telefonisch montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter 0231.22 22 21 21,
  • per Mail unter kunden@dew21.de 
  • persönlich in unserem Servicecenter am Günter-Samtlebe-Platz 1, 44135 Dortmund, montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr
  • persönlich im DEW21 Express-Center an der Kleppingstraße 28, 44135 Dortmund, montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr
  • rund um die Uhr im Online.Kundenzentrum auf www.dew21.de