DEW21 muss Preise zum 1. August erhöhen

Gesplittete Grundversorgungstarife werden zusammengeführt, Preisanpassungen für alle Kund*innen in der Grundversorgung

Bereits seit Monaten befinden sich die Beschaffungspreise für Energie auf einem historisch hohen Niveau: Für Erdgas haben sich die Börsenpreise im vergangenen Jahr in der Spitze um 600 Prozent erhöht, für Strom haben sie sich innerhalb weniger Monate vervierfacht und bei der kurzfristigen Energiebeschaffung sind die Preise aktuell mehr als zehnmal so hoch wie im vergangenen Jahr. Alle bisher bekannten Markt- und Preismechanismen scheinen außer Kraft gesetzt und eine Entspannung der Lage ist auch weiterhin nicht in Sicht. Vor diese Hintergrund kann auch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) eine Preisanpassung für ihre Kund*innen nicht vermeiden.

 

Harmonisierung der Grundversorgungstarife beeinflusst Preisgestaltung

 

DEW21 beschafft den Großteil ihrer Energiemengen langfristig und damit zu stabilen Preisen. Als Grund- und Ersatzversorger musste DEW21 aber in der Vergangenheit eine große Zahl an Neukund*innen auffangen, deren Energieversorger die Belieferung kurzfristig eingestellt haben. Daher war DEW21 gezwungen, die Energiemengen für diese Kund*innen kurzfristig und zu enorm hohen Marktpreisen einzukaufen. Um ihre Bestandskund*innen zu schützen und die wirtschaftlichen Risiken einzugrenzen, hatte DEW21 einen gesonderten Grundversorgungstarif für Neukund*innen eingeführt.

 

Da sich die gesetzlichen Vorgaben ändern, soll es zukünftig jedoch ein einheitliches Preisniveau für Neu- und Bestandskund*innen in der Grundversorgung geben. DEW21 wird daher zum 1. August 2022 die Grundversorgungstarife für Neu- und Bestandskund*innen wieder zusammenführen, was in Kombination mit den enorm gestiegenen Beschaffungspreisen eine Preisanpassung unumgänglich macht. Bisher war das Dortmunder Unternehmen durch seine langfristige Beschaffungsstrategie in der Lage gewesen, die Preise für ihre Bestandskund*innen größtenteils stabil zu halten. Durch die geänderten Rahmenbedingungen ändert sich dies jetzt.

 

Entwicklung der Strompreise

 

Ab dem 1. August 2022 kostet eine Kilowattstunde Strom in der Grundversorgung 39,827 ct/kWh brutto. Der Grundpreis erhöht sich auf 166,80 Euro brutto. Dadurch ergeben sich für Bestandskund*innen monatliche Mehrkosten von 18,59 Euro brutto (für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 2.500 kWh pro Jahr). Für Kund*innen, die zwischen dem 10. und 21. Dezember 2021 in die Grundversorgung bei DEW21 gekommen sind, erhöhen sich die Preise um 3,2 Prozent, was monatlichen Mehrkosten von 3,01 Euro entspricht.

 

Kund*innen, die seit dem 22. Dezember 2021 von DEW21 in der Grundversorgung mit Strom beliefert werden, profitieren davon, dass ihre Tarife mit dem deutlich günstigeren Grundversorgungstarif für Bestandskund*innen zusammengeführt werden. Für sie ergeben sich abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschluss Preissenkungen zwischen 4,3 und 22,4 Prozent, was einer monatlichen Ersparnis von 4,33 bzw. 27,87 Euro entspricht.

 

Die auf Bundesebene zum 1. Juli beschlossene Absenkung der EEG-Umlage bei den Strompreisen von zuletzt 4,42 ct/kWh brutto auf 0 ct/kWh hat nur einen geringen Einfluss auf die Preisanpassung und reicht nicht aus, um die gestiegenen Beschaffungspreise zu kompensieren.

 

Entwicklung der Gaspreise in der Grundversorgung

 

In der Erdgasgrundversorgung erhöht sich der Arbeitspreis zum 1. August 2022 auf 14,829 ct/kWh brutto. Der Grundpreis bleibt hier stabil. Für Bestandskund*innen von DEW21 ergeben sich so monatliche Mehrkosten in Höhe von 55,83 Euro (Musterhaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 12.000 kWh). Für Kund*innen, die zwischen dem 1. November 2021 und dem 14. März 2022 zu DEW21 in die Erdgasgrundversorgung gekommen sind, ergeben sich abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Mehrkosten zwischen 3,7 und 12,3 Prozent (5,84 bzw. 18,10 Euro). Kund*innen, die seit dem 15. März 2022 bei DEW21 sind, profitieren von der Harmonisierung der Grundversorgungstarife und sparen zukünftig monatlich 49,17 Euro (22,9 Prozent).

 

Auch für Bestandskund*innen in älteren Tarifen, die mittlerweile von DEW21 nicht mehr angeboten werden, müssen vor dem Hintergrund der enorm gestiegenen Beschaffungspreise die Preise angepasst werden. Je nach Tarif bedeutet dies für einen Musterhaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 12.000 kWh eine monatliche Mehrbelastung zwischen 8,82 Euro und 55,82 Euro.

 

Preisanpassungen auch für Gewerbekund*innen notwendig

 

DEW21 wird zum 1. August 2022 auch für ihre Gewerbekund*innen in der Grundversorgung die Strom- und Erdgaspreise analog zu den Privatkund*innen anpassen. Da die Verbräuche in diesem Segment sehr unterschiedlich und individuell sind, gibt es hier keinen vergleichbaren Musterfall. 

 

Abschlagsanpassung und weiterer Service

 

Bei allen Kund*innen, die von der Preisanpassung zum 1. August 2022 betroffen sind, wird DEW21 die monatlichen Abschläge automatisch anpassen, um Nachzahlungen in der Jahresrechnung vorzubeugen. Über den neuen Abschlagsplan werden die Kund*innen schriftlich informiert. Darüber hinaus können die Kund*innen ihre monatlichen Abschläge auch selbst anpassen. Dies können sie schnell und einfach im Online-Kundenbereich machen oder sich an den DEW21-Service wenden. An diesen können sie sich auch jederzeit wenden, wenn es Rückfragen gibt oder sie sich zu alternativen Tarifmöglichkeiten informieren möchten.  Die DEW21-Mitarbeiter*innen stehen den Kund*innen telefonisch, im persönlichen Gespräch vor Ort oder per E-Mail zur Verfügung:

  • telefonisch montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter 0231.22 22 21 25,
  • per Mail unter kunden@dew21.de
  • persönlich in unserem Service-Center an der Kleppingstraße 28, 44135 Dortmund, montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr
  • persönlich im DEW21 Express-Center an der Kleppingstraße 28, 44135 Dortmund, von 7 bis 17 Uhr
  • rund um die Uhr im Online.Kundenzentrum auf www.dew21.de