DEW21 muss Preise zum Jahreswechsel anpassen

Gestiegene Beschaffungspreise sowie steigende Netzentgelte müssen berücksichtigt werden

Die Lage auf den Energiemärkten ist weiterhin angespannt und die Preise für die langfristige Beschaffung befinden sich nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Im Vergleich zu 2021 haben sich die Preise am Markt für Erdgas versiebenfacht, im Strom haben sie sich versechsfacht. Vor dem Hintergrund der drastisch gestiegenen Beschaffungskosten sind viele Energieversorger – so auch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) – gezwungen, die Preise anzupassen und die gestiegenen Bezugskosten teilweise weiterzugeben. Bei DEW21 haben sich die Preise in der Grundversorgung seit Beginn des Jahres um 81 Prozent für Erdgas bzw. um 32 Prozent im Strom erhöht. Eine Entspannung der Lage ist derzeit leider nicht in Sicht. DEW21 geht davon aus, dass sich die Lage an den Energiemärkten erst 2024 wieder normalisieren wird.

Zusätzlich zu den gestiegenen Beschaffungskosten erhöhen sich zum Jahreswechsel auch einige Steuern, Abgaben und Umlagen zum Jahreswechsel, ebenso die Netznutzungsentgelte. Diese Entwicklungen kann DEW21 für ihre Kund*innen nicht vollständig kompensieren und ist gezwungen die Preise zum 1. Januar 2023 anzupassen.

 

Preisentwicklung Erdgas-Grundversorgung

In der Erdgas-Grundversorgung steigt der verbrauchsabhängige Verbrauchspreis zum 1. Januar 2023 von zuvor 16,99 Cent (brutto, 7 Prozent Umsatzsteuer) auf 18,29 Cent (brutto, 7 Prozent Umsatzsteuer). Der Jahresgrundpreis erhöht sich von 183,14 Euro auf 184,38 Euro (brutto).  Durch die Preisanpassung ergeben sich für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 12.000 kWh Mehrkosten von rund 157 Euro brutto, was rund 7,1 Prozent ausmacht.

Mit dem zukünftigen Arbeitspreis liegt DEW21 weiterhin leicht unter dem aktuellen Bundesdurchschnitt. Dieser liegt laut Verivox bei 19,4 Cent pro Kilowattstunde für Neukund*innen (Stand 14. November 2022).

 

Preisentwicklung in Erdgas-Sonderverträgen

Neben der Grundversorgung bietet DEW21 auch Sonderverträge wie „Unser Erdgas.online“ sowie Laufzeittarife wie „Erdgas Basis 24“ an, die für die Dauer der Vertragslaufzeit eine eingeschränkte Preisgarantie haben. In den Fällen, in denen es keine Laufzeit gibt oder deren Preisgarantie ausgelaufen ist, passt DEW21 die Preise zum Jahreswechsel ebenfalls an. Steuern, Abgaben und Umlagen werden in diesen Tarifen 1:1 durchgereicht, dies ist vertraglich vereinbart. Da es sich hier um unterschiedliche Tarifstrukturen und Preisniveaus handelt, können wir die Preisveränderung nicht pauschal anhand eines vergleichbaren Musterfalls darlegen.

 

Preisentwicklung Strom-Grundversorgung

Zum 1. Januar 2023 steigt der Arbeitspreis von zuvor 39,83 Cent auf 43,03 Cent (brutto). Der Grundpreis bleibt mit 166,80 Euro brutto stabil. Für einen Musterhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 2.500 kWh ergeben sich so Mehrkosten in Höhe von 80 Euro pro Jahr, was etwa 6,9 Prozent entspricht.

 

Preisanpassungen auch für Gewerbekund*innen notwendig

DEW21 wird zum 1. November 2022 auch für ihre Gewerbekund*innen in der Erdgas- sowie Strom-Grundversorgung die Preise analog zu den Privatkund*innen anpassen. Da die Verbräuche in diesem Segment sehr unterschiedlich und individuell sind, gibt es hier keinen vergleichbaren Musterfall.  

 

Abschlagsanpassung und weiterer Service

DEW21 wird alle Kund*innen, die von einer Preisanpassung zum 1. Januar 2023 betroffen sind, schriftlich darüber informieren. Kund*innen können ihre monatlichen Abschläge selbst im Online-Kund*innenzentrum „Mein Konto“ oder auf www.dew21.de/abschlag anpassen.

Wenn Kund*innen Rückfragen haben oder sich über alternative Tarifmöglichkeiten informieren möchten, können sie sich jederzeit an den DEW21 Service wenden. Das Unternehmen bittet jedoch um Verständnis, dass sich die Bearbeitungszeit aufgrund der Vielzahl an Nachfragen aktuell verzögert.

Die DEW21-Mitarbeiter*innen stehen den Kund*innen telefonisch, im persönlichen Gespräch vor Ort oder per E-Mail zur Verfügung:

  • telefonisch montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter 0231.22 22 22 25,
  • per Mail unter kunden@dew21.de
  • persönlich in unserem Servicecenter am Günter-Samtlebe-Platz 1, 44135 Dortmund, montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr
  • persönlich im DEW21 Express-Center an der Kleppingstraße 28, 44135 Dortmund, von 7 bis 17 Uhr
  • rund um die Uhr im Online.Kundenzentrum auf www.dew21.de

 

Umsetzung der Gas- und Strompreisbremsen

In den neuen Preisen sind die derzeit diskutierten Entlastungen der Strom- und Gaspreisbremse noch nicht berücksichtigt. Sobald diese konkretisiert und gesetzlich geregelt sind, informiert DEW21 ihre Kund*innen und gibt die Entlastungen selbstverständlich weiter. Über die Umsetzung der Entlastungsmaßnahme im Dezember informiert DEW21 ihre Kund*innen spätestens bis zum 21. November 2022.