Sie fahren ein E-Auto (BEV)? Dann können Sie ab sofort über den Verkauf von Treibhausgasquoten damit Geld verdienen.
Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) soll helfen, die Treibhausgasemissionen im Verkehr zu verringern, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Da Sie als E-Auto-Fahrer*in emissionsfrei unterwegs sind, können Sie sich Ihre CO2-Einsparungen vergüten lassen.
Wir helfen Ihnen gern dabei: Registrieren Sie einfach Ihren Fahrzeugschein bei uns und wir kümmern uns um den Rest.
Die Frist zur Einreichung von Fahrzeugscheinen für das Jahr 2024 läuft noch bis einschließlich 31. Oktober. Bitte beachten Sie, dass Fahrzeugscheine für das Jahr 2025 aktuell noch nicht eingereicht werden können. Wir werden den entsprechenden Online-Antrag zur Verfügung stellen, sobald die Prämienhöhe für 2025 feststeht und eine Einreichung möglich ist.
Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) verpflichtet die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, Ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Dafür haben Mineralölkonzerne zwei Möglichkeiten: Der verstärkte Einsatz von Biokraftstoffen oder der Ausgleich von CO2-Emissionen durch den Erwerb der THG-Quoten von Dritten, wie z.B. Besitzer*innen von emissionsfrei fahrenden Elektroautos.
Die einzige Voraussetzung zur Einlösung der THG-Quote ist der Besitz eines Elektrofahrzeuges, welches ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben wird. (Plug-In) Hybride, Verbrenner, Wasserstoff- und Erdgas-Fahrzeuge sind nicht zugelassen.
Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen ist. Außerdem achten Sie bitte darauf, in der Registrierung Ihrer Fahrzeuge für die THG-Quote zu Beginn anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da beispielsweise auf die ausgezahte Prämie die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird. Sie haben mehrere Fahrzeuge in Ihrer Flotte, für die Sie eine THG-Quote geltend machen wollen? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an thg-quote@dew21.de.
Der Ablauf ist sehr einfach und in wenigen Minuten erledigt: halten Sie Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Ihre Bankverbindung bereit. Scannen Sie den QR Code mit Ihrem Smartphone unter https://dew21.thg-quoten.de/ oder nutzen Sie den Registrierungsweg in der Desktop-Version. Folgen Sie den Anweisungen unserer Plattform und laden Sie eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins hoch. Geben Sie ein paar persönliche Daten ein und wählen Sie ihre Prämie. Zusätzlich ist es erforderlich, der Bestimmung der THG-Quoten GmbH, einem Kooperationspartner der DEW21, als Ihren Dienstleister für die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote zuzustimmen. Anschließend wird Ihr Fahrzeug beim Umweltbundesamt registriert und Ihre Prämie auf Ihr Bankkonto überwiesen. Hinweis: Wichtig ist, dass Sie als registrierende Person auch der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind.
Als Fahrzeughalter*in eines E-Autos können Sie das durch Ihr Auto eingesparte CO2 zertifizieren lassen und an Unternehmen verkaufen, damit diese die gesetzlich geregelten Senkungen des Treibhausgasausstoßes erzielen. Allerdings ist die Quote eines einzelnen Fahrzeugscheines für die Unternehmen nicht attraktiv und für Sie ist der Verwaltungsprozess nicht praktikabel.
Wir sammeln die Quoten vieler E-Mobilist*innen, kümmern uns in Kooperation mit der THG-Quoten GmbH um die administrativen Prozesse mit mehreren Behörden, verkaufen die Zertifikate dann gebündelt an Unternehmen und zahlen die Quoten anschließend aus. So einfach geht das.
Nähere Informationen zum Thema THG-Quote erhalten Sie unter 0231.22 22 21 21 (montags-freitags von 8-20 Uhr).
Wenn Sie sich darüber hinaus weiter zum Thema Elektromobilität informieren möchten, wenden Sie sich unter 0231.544-4037 (montags-freitags von 8-20 Uhr) an unsere Elektromobilitätsexperten.
Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die THG-Quote notwendigen Prozesse verwendet und gespeichert (vorgeschrieben für 3 Jahre). Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie unseren Datenschutzinformationen (DSI) bzw. den Datenschutzinformationen der THG-Quoten GmbH.