DEW21 sorgt als Energieversorger für die zuverlässige und zukunftsweisende Belieferung mit Strom, Gas und Wärme. Gerne beraten wir Sie neutral und unabhängig in Ihrer individuellen Entscheidung, welche Installationen nötig, welche Umbauten hilfreich und welche technischen Begebenheiten wichtig sind.
Wir bieten Ihnen ein Rund-um-Sorglos-Paket und unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrer neuen Heizung. Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der verschiedenen Heizungsarten wie Fernwärme, Wärmepumpen oder Hybridlösungen! So leisten Sie Ihren Beitrag für das Klima – sparsam und natürlich.
✔ Hybridanlage und Brennstoffzelle
✔ Luft-Wasser-Wärmepumpe
✔ Wärmepumpentechnik mit natürlichem Kältemittel (FCKW-frei)
✔ BHKW-TechnikPhotovoltaikanlage/ thermische Solaranlage
✔ Anlagen zur kontrollierten Wohnraumbe- und –entlüftung mit Wärmerückgewinnung
✔ Gasbrennwerttechnik
✔ Rauchwarnmelder, Co2-Meldenlagen u.v.m.
Echte Wärme
Unsere Wärme.zentral (ausschließlich für Bestandskunden):
Beratungsqualität, die menschlich, authentisch und neutral ist – und das von Anfang an: Bei DEW21 haben wir immer eine*n passende*n Ansprechpartner*in für Sie und ihre Belange. Egal ob zum Thema Fernwärme, Wärmepumpen oder Hybridlösungen, wir finden die passende Lösung. Für eine persönliche Beratung zu diesen innovativen Heizsystemen sind wir gerne für Sie da.
Wir sind von Montags bis Freitags von 8 - 20 Uhr telefonisch erreichbar.
Preisanpassungsklausel, auch als Preisgleitformel bekannt, sind wesentliche Bestandteile von Fernwärmeverträgen. Sie sorgen für eine langfristige Stabilität der Verträge, da die Kostenentwicklung schwer vorhersehbar ist. Dadurch sind die Verträge zukunftssicher für beide Parteien. Die Preisanpassungsklauseln sind durch gesetzliche Vorgaben, wie durch die AVBFernwärmeV, geregelt.
Eine Preisanpassungsklausel setzt sich aus einem Kostenelement, das die Kosten für den Versorger abbildet, und einem Marktelement, das die Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt widerspiegelt, zusammen. Weitere Details zur Berechnung und zur Formel finden Sie in unserem Info-PDF.
Fernwärmeverträge werden in der Regel mit langen Laufzeiten abgeschlossen. Fernwärmepreise werden daher auch während eines laufenden Vertrages zu vertraglich festgelegten Terminen angepasst, jedoch gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Preisanpassungsklauseln ermöglichen es, aktuelle Marktentwicklungen in die Preisgestaltung einfließen zu lassen. Verbraucher können jederzeit transparent nachvollziehen, wie sich Preisänderungen ergeben.