Ihre Zählernummern finden Sie in Ihrer letzten Strom- oder Erdgas-Rechnung jeweils auf der Seite "Berechnungsnachweis". Natürlich können Sie die Nummern auch direkt auf Ihren Zählern ablesen. Außerdem können Sie die Zählernummern bei Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter erfragen.
Ihren Einzug können Sie bei uns problemlos bis zu vier Wochen rückwirkend oder auch gerne bereits bis zu 3 Monate im Voraus melden. Die von uns zugesicherten Konditionen gelten dann ab Ihrem Tag des Einzugs entsprechend.
Sie können Ihren Umzug trotzdem bereits bei uns melden. Teilen Sie uns die Zählerstände einfach mit, sobald Sie diese kennen. Schreiben Sie uns hierzu eine E-Mail an kunden@dew21.de mit dem Hinweis „Zählerstände Umzug“ unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer und des Datums Ihrer Ablesung oder rufen Sie uns unter
0231.22 22 21 21 (Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr) an.
Bitte beachten Sie, dass wir zu Ihren Zählerständen immer das konkrete Datum Ihrer Ablesung benötigen. Um Schätzungen zu vermeiden sollte dieses Datum im Idealfall Ihrem Ein- oder Auszugsdatum entsprechen.
Selbstverständlich. Wir beliefern Sie gerne weiter mit Strom und Erdgas.
Gerne machen wir Ihnen ein Angebot für Ihren neuen Wohnort:
Ihr Abschlag kann sich aufgrund Ihrer neuen räumlichen Gegebenheiten ändern. Natürlich können Sie den Abschlag aber jederzeit wie gewünscht an Ihr neues Umfeld anpassen.
Die Anpassung können Sie einfach und unkompliziert im Bereich "Mein Konto" vornehmen oder uns telefonisch unter
0231.22 22 21 21 (Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr) mitteilen.