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Oder schreiben Sie uns außerhalb unserer Servicezeiten eine E-Mail an: kunden@dew21.de
Hinweis: Unser Beratungsbüro in Herdecke ist vom 23.12.2024 bis zum 01.01.2025 geschlossen. Ab dem 02.01.2025 sind wir wieder für Sie da. Bitte beachten Sie, dass auch unser Servicecenter und die Expresscenter während der Feiertage geschlossen sind.
Information in English language
DEW21 is as vibrant as its city. As your local supplier for energy, gas, water and heating, we are there for all of Dortmund's residents and are happy to provide you with our services in english language.
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الندى 21 حيوي كمدينته. نحن كمورد محلي للطاقة والغاز والمياه والتدفئة، موجودون هناك لكل سكان دورتموند ويسعدنا أن نقدم لكم خدماتنا باللغة العربية.
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Компанія DEW21 динамічна, як і місто, в якому вона працює. Як ваш місцевий постачальник електроенергії, газу, води й опалення ми готові допомогти всім жителям Дортмунда та раді надавати послуги вам українською.
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Ihre Adresse oder Kontaktdaten können Sie einfach in Ihrem MEINE DEW21-Bereich auf unserer Internetseite selbst ändern oder Sie teilen uns Ihre neue Adresse telefonisch oder schriftlich mit.
Ihren Namen können Sie einfach in Ihrem MEINE DEW21-Bereich auf unserer Internetseite selbst ändern oder Sie teilen uns Ihren neuen Namen telefonisch oder schriftlich mit.
Nein, eine laufende Umschreibung ist nicht möglich
Teilen Sie uns Ihren neuen Firmennamen sowie Ihren Gewerbeschein mit.
In Ihrem MEINE DEW21-Bereich auf unserer Internetseite und auf Ihrer letzten Jahresabrechnung finden Sie die aktuellen Preise.
Bei einem Produktwechsel wechselt man von einem Produkt in ein anderes, bspw. von unseren Komfort-Produkt in ein Premium-Produkt.
Bei einer Vertragsverlängerung hingegen bleibt man im selben Produkt, verlängert seinen Vertrag jedoch um die weitere festgelegte Laufzeit.
In ein anderes Produkt wechseln kann man entweder schriftlich, telefonisch, online über den MEINE DEW21-Bereich auf unserer Internetseite oder im Servicecenter.
Grundsätzlich wird das Produkt zum nächsten Monatsersten umgestellt.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Umzug Ihren aktuellen Vertrag nicht für die neue Wohnung mitnehmen können. Dieser muss spätestens 14 Tage zum Monatsende bei uns gekündigt werden.
Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig um die Energielieferung kümmern. Bitte protokollieren Sie am Tag Ihres Umzugs Ihren Zählerstand (bspw. in einem Übergabeprotokoll) und lassen sich diesen idealerweise von Ihrem Vermieter quittieren.
In Ihrem neuen Zuhause können wir Sie weiter beliefern. Nutzen Sie dazu unseren zuverlässigen Umzugsservice.
Beim Auszug sollten Sie Ihren Vertrag kündigen, dabei ist die Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende zu beachten.
Nein, bei einem Umzug können Sie Ihren aktuellen Vertrag nicht für die neue Wohnung mitnehmen.
Gerne machen wir Ihnen ein Angebot für Ihren neuen Wohnort:
Jetzt Angebot berechnen
Ja, in der Regel haben Sie sofort Strom. Bitte denken Sie daran, dass Sie sich dennoch bei einem Stromlieferanten anmelden müssen.
Den Auszug melden Sie am besten, sobald Sie wissen, wann Sie ausziehen, spätestens jedoch 14 Tage zum Monatsende.
Den Einzug melden Sie, sobald Sie wissen, wie Ihre neue Zählernummer lautet und Sie Ihre Schlüssel erhalten haben.
Ja, bei Ein- und Auszug sollten Sie den Zähler ablesen, damit Ihr Verbrauch nicht geschätzt wird. Lassen Sie sich die Zählerstände am besten von Ihrem Vermieter auf einem Übergabeprotokoll quittieren.
Kein Problem, in diesem Fall müssen Sie lediglich Ihren Vertrag spätestens 14 Tage vor Monatsende kündigen.
Nutzen Sie dazu am besten unser vorgefertigtes Mieterwechselformular.
Die Zählernummer finden Sie auf Ihrem Zähler.
Falls Sie bereits einen Vertrag mit DEW21 abgeschlossen haben, finden Sie die Zählernummer auch auf dem Begrüßungsschreiben und auf jeder Rechnung.
Der Zähler wird in der Regel einmal im Jahr vom Netzbetreiber abgelesen. Je nach Vertrag, den Sie mit uns abgeschlossen haben, liest der Netzbetreiber selbst den Zähler ab oder hinterlässt Ihnen eine Ablesekarte mit der Bitte, den Zähler selbst abzulesen.
Wann der Zähler abgelesen wird, können Sie Ihrem Begrüßungsschreiben entnehmen.
Sie können uns den Zählerstand telefonisch und schriftlich mitteilen. Dazu benötigen wir die Zählernummer, den Zählerstand und idealerweise das Ablesedatum. Als Online-Kund*in können Sie den Zählerstand auch einfach im Mein Konto Bereich auf unserer Internetseite eintragen.
Zusätzlich können Sie auch folgendes Formular nutzen:
Ein maschinell errechneter Zählerstand ist kein Problem.
Bitte lesen Sie Ihren aktuellen Zählerstand ab und teilen uns diesen telefonisch oder schriftlich mit. Wir prüfen dies und lassen ggf. eine Rechnungskorrektur vornehmen.
Wenn Sie Kund*in unserer Basis oder Online-Produkte sind, müssen Sie Ihren Zähler selbst ablesen. In allen anderen Produkten wird die Ablesung vom zuständigen Netzbetreiber übernommen.
Gegen eine Gebühr von 55,00 EUR kann dies auch DEW21 übernehmen.
Sie können in Ihrem MEINE DEW21-Bereich auf unserer Internetseite Ihre abgelesenen Zählerstände einsehen oder uns telefonisch und schriftlich kontaktieren, dann teilen wir Ihnen Ihre abgelesenen Zählerstände mit.
Ihre Zählerstände werden außerdem in jeder Jahresabrechnung im Berechnungsnachweis mit aufgeführt.
Ein anderer Zählerstand kann verschiedene Gründe haben:
Melden Sie sich telefonisch oder schriftlich bei uns, damit wir den Sachverhalt für Sie prüfen können.
Zunächst sollten Sie überprüfen welcher Ihr richtiger Zähler ist. Hierfür können Sie die Hauptsicherung für Ihre Wohnung herausnehmen und nach ca. 15 Minuten überprüfen, welcher Zähler nicht weiter hochläuft. Dieser Zähler ist idR. Ihrer. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass in den anderen Wohnungen zu diesem Zeitpunkt weiter Strom verbraucht wird.
Dann sollten Sie sich bei uns melden mit der Angabe, auf welchem Zähler Sie fälschlicherweise zurzeit angemeldet sind und welcher der richtige Zähler ist. Hilfreich ist es ebenfalls, wenn Sie uns berichten können, wer richtigerweise auf den Zähler angemeldet sein müsste.
Dies ist abhängig von der Art der Messeinrichtungen. Bei intelligenten Zählern findet in der Zukunft eine Fernablesung statt. Alle anderen Zähler müssen noch durch den zuständigen Netzbetreiber oder, nach Aufforderung, von Ihnen abgelesen werden.
Die Zufriedenheit unserer Kund*innen ist uns sehr wichtig. Wenn Sie unzufrieden sind, geben Sie uns die Chance dies zu ändern. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, kontaktieren Sie uns telefonisch oder kommen persönlich in unser Servicecenter. Teilen Sie uns die genauen Gründe für Ihre Unzufriedenheit mit und gemeinsam versuchen wir dann, eine individuelle Lösung für Sie zu finden.
Ja, 14 Tage zum Monatsende muss der Vertrag gekündigt werden.
Die Zufriedenheit unserer Kund*innen ist uns sehr wichtig. Wenn Sie unzufrieden sind, geben Sie uns die Chance dies zu ändern. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, kontaktieren Sie uns telefonisch oder kommen persönlich in unser Servicecenter. Teilen Sie uns die genauen Gründe für Ihre Unzufriedenheit mit und gemeinsam versuchen wir dann, eine individuelle Lösung für Sie zu finden.
Grundsätzlich jederzeit unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen zum Vertragslaufzeitende.
Die Kündigungsfrist finden Sie in Ihren Produktdetails, welche Sie mit dem Begrüßungsschreiben bei Vertragsabschluss oder Produktwechsel erhalten. Wir vermerken Ihre Kündigungsfrist außerdem auf jeder Jahresabrechnung.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht immer dann, wenn DEW21 einseitig die Preise anpasst. In jedem Fall erhalten Sie sechs Wochen vor der Preisanpassung Post von uns. Ab diesem Zeitpunkt können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses ist dann zum Datum der Preisanpassung gültig.